Was ist die VOB – und warum betrifft sie jeden Handwerker?
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist das zentrale Regelwerk für Bauaufträge in Deutschland. Sie besteht aus drei Teilen und regelt alles von der Ausschreibung bis zur Gewährleistung. Wer als Handwerker öffentliche Aufträge annimmt oder größere Bauprojekte abwickelt, kommt an der VOB nicht vorbei.
Wichtig zu verstehen: Die VOB ist kein Gesetz. Sie ist ein privatrechtliches Regelwerk, das nur gilt, wenn es ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Bei privaten Bauherren ohne VOB-Vereinbarung gilt automatisch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Laut einer Erhebung auf handwerk.com empfinden 87 % der Handwerksbetriebe ständige Gesetzesänderungen und Vertragsregelungen als größte Belastung – dabei ist die VOB für denjenigen, der sie kennt, eher ein Schutzschild als ein Hindernis.
Der Unterschied in der Praxis: Bei öffentlichen Aufträgen (Gemeinden, Ämter, Stadtwerke) ist die VOB fast immer Vertragsbestandteil. Bei privaten Bauherren ist es Verhandlungssache – und hier haben Handwerker oft die Wahl.

