Warum Aufbewahrungsfristen für Handwerksbetriebe so wichtig sind
Aufbewahrungsfristen im Handwerk sind gesetzlich vorgeschrieben – und wer sie missachtet, riskiert bei einer Betriebsprüfung böse Überraschungen. Doch viele Betriebsinhaber wissen nicht genau: Was muss weg? Was darf weg? Und was wird teuer, wenn es fehlt?
Die gute Nachricht: Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) gelten ab 2025 neue, teils kürzere Fristen – Buchungsbelege wie Rechnungen müssen nur noch 8 statt 10 Jahre aufbewahrt werden. Das bedeutet: Für das Jahr 2026 können Sie bestimmte Unterlagen aus 2016 endlich vernichten.
Gleichzeitig gilt: Digitalisierte Belege müssen zwingend GoBD-konform archiviert werden. Eine eingescannte Rechnung, die nachträglich verändert werden kann, ist steuerrechtlich wertlos. Wer das nicht beachtet, riskiert bei einer Betriebsprüfung Nachzahlungen – und das auch rückwirkend für mehrere Jahre.
In diesem Artikel finden Sie eine vollständige Checkliste aller Aufbewahrungsfristen für Handwerksbetriebe – passend zu den Buchführungspflichten im Handwerk.

