Was ist GoBD – und warum betrifft es jeden Handwerksbetrieb?
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Klingt kompliziert? Ist es auch – aber ignorieren können Sie diese Vorschriften nicht.
Die harte Wahrheit: Seit April 2024 gelten verschärfte GoBD-Anforderungen. Jeder steuerpflichtige Handwerksbetrieb – egal ob Einmann-Firma oder 50-Mitarbeiter-Betrieb – muss diese Regeln einhalten.
Das Problem: Die meisten Handwerker wissen gar nicht, dass sie bereits gegen GoBD verstoßen. Erst bei der Betriebsprüfung kommt die böse Überraschung.
Ein Beispiel aus der Praxis: Thomas B., Elektrikermeister aus München, dokumentierte jahrelang seine Arbeitszeiten und Materialverbrauch in Excel-Tabellen. Alles sauber sortiert, dachte er. Bei der Betriebsprüfung 2025 stellte sich heraus: Seine Tabellen waren nicht GoBD-konform, weil nachträgliche Änderungen nicht dokumentiert wurden. Ergebnis: 8.500 Euro Steuernachzahlung plus Zinsen.

