GaLaBau Saisonkräfte: Checkliste & Tipps 2026

GaLaBau Saisonkräfte einstellen: 9-Punkte-Checkliste 2026

Frühjahrssaison naht – und Sie brauchen Verstärkung? Welcher Vertrag ist der richtige, was gilt seit Januar 2026 für Mindestlohn und Zeiterfassung, und welche Fehler kosten Betriebe echtes Geld? Hier finden GaLaBau-Betriebe alle Antworten auf einen Blick.

Warum jedes Jahr dieselben Fehler teuer werden

Thomas K., Inhaber eines GaLaBau-Betriebs mit acht Festangestellten im Raum Stuttgart, kennt das Gefühl gut: Jedes Frühjahr sucht er drei bis vier Saisonkräfte für den Hauptansturm von April bis September. Und jedes Jahr stellt er fest, dass er beim letzten Mal irgendetwas vergessen hat – dieses Mal die aktuellen Mindestlohn-Stundensätze, letztes Jahr den Urlaubsanspruch, davor die korrekte Anmeldung bei der SVLFG.

Er ist damit nicht allein. Laut einer Bitkom-Studie (2025) geben Handwerksbetriebe sich beim Thema Administration im Schnitt die Schulnote 3,0 – und 72 % fühlen sich zu beschäftigt, um ihre Abläufe systematisch zu verbessern. Das gilt auch für die Personalverwaltung.

Das Problem: Fehler bei der Beschäftigung von Saisonkräften sind kein Kavaliersdelikt. Eine fehlende Anmeldung bei der Sozialversicherung, falsch dokumentierte Arbeitszeiten oder ein zu niedriger Stundenlohn können bei einer Kontrolle durch den Zoll empfindliche Bußgelder auslösen. Diese Checkliste hilft Ihnen, alle 9 kritischen Punkte systematisch abzuhaken – bevor Ihre erste Saisonkraft den Betrieb betritt.

Saisonarbeit im GaLaBau – die Zahlen dahinter

13,90 €
Mindestlohn pro Stunde seit 1. Januar 2026 – auch für Saisonkräfte
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2026
70 Tage
Maximale Beschäftigungsdauer für beitragsfreie Saisonarbeit (allgemein)
Sozialgesetzbuch IV, Stand 2026
72 %
der Handwerksbetriebe fühlen sich zu beschäftigt für systematisches Personalmanagement
Bitkom-Studie 2025

Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder Festvertrag: Was passt für GaLaBau?

Bevor Sie die Checkliste durchgehen, lohnt sich eine Grundsatzentscheidung: Welche Beschäftigungsform ist für Ihre Saisonkraft die richtige? Im GaLaBau haben Sie drei Optionen:

Kurzfristige Beschäftigung (Saisonarbeit)
Die klassische Wahl für Saisonkräfte: Die Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn sie auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist. Das Entgelt spielt keine Rolle – entscheidend ist nur die Dauer. Wichtig: Für rein landwirtschaftliche Betriebe (Klassifikation 01.1–01.5) gelten seit Januar 2026 neue Grenzen: 15 Wochen oder 90 Arbeitstage. Für GaLaBau-Betriebe gilt nach wie vor die 70-Tage-Grenze.

Minijob (geringfügig entlohnte Beschäftigung)
Wenn Ihre Saisonkraft regelmäßig arbeitet (mehr als 70 Tage), aber das Monatsgehalt 603 € nicht überschreitet, ist ein Minijob die richtige Wahl. Pauschalabgaben zur Sozialversicherung trägt der Arbeitgeber – aktuell rund 30 % Gesamtbelastung.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Arbeitet die Kraft länger oder verdient mehr, läuft sie vollständig in die normale Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet volle Lohnnebenkosten, aber auch voller Sozialschutz für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter.

In den meisten GaLaBau-Betrieben ist die kurzfristige Beschäftigung für Saisonkräfte die erste Wahl – vorausgesetzt, die 70-Tage-Grenze wird nicht überschritten. Was das Arbeitszeitgesetz 2026 generell für Handwerkschefs bedeutet, lesen Sie in unserem separaten Artikel.

9-Punkte-Checkliste: Saisonkräfte rechtssicher einstellen

Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Ihre Saisonkraft an Tag 1 auf der Baustelle steht. Ein Haken je Punkt – und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite.

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1. Beschäftigungsform festlegen und Zeitfenster prüfen

Entscheiden Sie, ob kurzfristige Beschäftigung, Minijob oder sozialversicherungspflichtige Stelle. Für kurzfristige Beschäftigung im GaLaBau gilt: maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr. Zählen Sie bereits laufende Beschäftigungen desselben Arbeitnehmers bei anderen Betrieben mit – die Grenze gilt personenbezogen!

Häufiger Fehler: Betriebe beschäftigen eine Kraft im April und nochmals im August – ohne zu prüfen, ob sie zwischendurch anderswo gearbeitet hat. Dann ist die 70-Tage-Grenze möglicherweise bereits überschritten.

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2. Schriftlichen Arbeitsvertrag erstellen (Pflicht!)

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist gesetzlich verpflichtend. Er muss enthalten: Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, vereinbarte Wochenstunden, Stundenlohn (mindestens 13,90 € seit 1.1.2026), Urlaubsanspruch anteilig, und Hinweis auf anzuwendenden Tarifvertrag (sofern zutreffend).

Im GaLaBau gilt der Rahmentarifvertrag des Bundesverbands GaLaBau e.V. – prüfen Sie, ob branchenspezifische Mindestlöhne über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen und holen Sie sich die aktuellen Tarifstände beim BGL (Bundesverband GaLaBau).

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3. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale oder Krankenkasse

Für kurzfristige Beschäftigung und Minijobs: Anmeldung über die Minijob-Zentrale vor oder spätestens am ersten Arbeitstag. Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Anmeldung bei der zuständigen Krankenkasse der Saisonkraft bis spätestens eine Woche nach Beschäftigungsbeginn.

Häufiger Fehler: Die Anmeldung erfolgt zu spät oder gar nicht. Bei einer Kontrolle durch den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) drohen Bußgelder bis 50.000 € und bei Vorsatz sogar strafrechtliche Konsequenzen.

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4. Anmeldung bei der SVLFG prüfen

Im Garten- und Landschaftsbau ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die Unfallversicherung zuständig – nicht die BG Bau! Das ist ein häufiger Irrtum. Saisonkräfte im GaLaBau müssen bei der SVLFG als Beschäftigte gemeldet werden, auch bei kurzfristiger Beschäftigung.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb bei der SVLFG als beitragspflichtiger Unternehmer geführt ist und die Saisonkräfte korrekt in der Jahresmeldung erfasst werden.

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5. Zeiterfassung sicherstellen (gesetzliche Pflicht seit BAG-Urteil 2022)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2022 geurteilt: Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit aller Beschäftigten – einschließlich Saisonkräfte – systematisch zu erfassen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden und bei Prüfungen vorgelegt werden können.

Empfehlenswert: eine digitale Zeiterfassung, bei der Mitarbeiter per Smartphone direkt auf der Baustelle ein- und ausstempeln. Das spart später stundenlange Rekonstruktionsarbeit und schützt Sie bei Kontrollen.

Praxis-Tipp: Legen Sie für Saisonkräfte ein eigenes Profil in Ihrer Zeiterfassungs-Software an, damit deren Stunden separat ausgewertet werden können.

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6. Urlaubsanspruch korrekt berechnen und dokumentieren

Auch Saisonkräfte haben Anspruch auf anteiligen Urlaub. Faustregel: Bei einer 5-Tage-Woche und einem Jahresanspruch von 20 Urlaubstagen entstehen pro vollen Beschäftigungsmonat rund 1,67 Urlaubstage. Wird der Urlaub nicht genommen, muss er bei Beschäftigungsende ausgezahlt werden.

Dokumentieren Sie den Urlaubsanspruch schriftlich im Arbeitsvertrag und halten Sie genommene und ausstehende Urlaubstage in Ihrer Personalverwaltung aktuell.

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7. Lohnsteuer korrekt behandeln

Bei kurzfristiger Beschäftigung können Sie wählen: Pauschalversteuerung mit 25 % (§ 40a Abs. 1 EStG) ist möglich, wenn die Beschäftigung 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht überschreitet und der Tageslohn unter 150 € liegt. Andernfalls gilt die Lohnsteuer nach ELStAM.

Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Steuerberater beraten, welche Methode für Ihren Betrieb günstiger ist.

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8. Sicherheitsunterweisung durchführen und dokumentieren

Neu eingestellte Saisonkräfte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Sicherheitsunterweisung erhalten. Im GaLaBau arbeiten Beschäftigte mit Maschinen und bei sommerlicher Hitze – die SVLFG empfiehlt, neue Kräfte über mehrere Tage schrittweise an Belastungen zu gewöhnen.

Wichtig: Halten Sie die Unterweisung schriftlich fest und lassen Sie die Saisonkraft unterschreiben. Diese Dokumentation schützt Sie im Schadensfall.

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9. Winter-KuG für GaLaBau-Betriebe berücksichtigen

Wenn Sie planen, Saisonkräfte nach dem Ende der Hauptsaison zu übernehmen, sollten Sie das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG) kennen. Im GaLaBau gibt es eine spezielle Winterbeschäftigungs-Umlage, die Betrieben ermöglicht, Mitarbeiter auch in den Wintermonaten zu halten und bei Arbeitsausfall Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Die Umlage wird gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Als Ausgleich können Betriebe im Winter Saison-KuG für witterungsbedingte Ausfälle beantragen – auch für ursprüngliche Saisonkräfte, die in ein längeres Arbeitsverhältnis gewechselt sind.

Die 5 häufigsten und teuersten Fehler bei Saisonkräften im GaLaBau

Die Checkliste zeigt, was zu tun ist. Genauso wichtig ist zu wissen, was andere falsch machen – und was es kostet:

Fehler Mögliche Konsequenz
Keine oder verspätete Anmeldung bei Minijob-Zentrale Bußgeld bis 50.000 €, Nachzahlung Sozialversicherungsbeiträge
70-Tage-Grenze überschritten, Beschäftigung nicht umgestellt Rückwirkende Sozialversicherungspflicht + Säumniszuschlag 1 % pro Monat
Keine Zeiterfassung oder lückenhafte Aufzeichnungen Bußgeld nach ArbZG, Nachteil im Rechtsstreit
Urlaub nicht berechnet und ausgezahlt Nachzahlung Urlaubsabgeltung + Zinsen
Falsche Berufsgenossenschaft (BG Bau statt SVLFG) Fehlende Versicherungsdeckung bei Arbeitsunfall

Viele dieser Probleme entstehen im hektischen Saisonbetrieb. Eine digitale Betriebsorganisation für GaLaBau-Betriebe hilft, Personalvorgänge strukturiert zu erfassen und nichts zu vergessen.

So hilft MeinHandwerker-App beim Management von Saisonkräften

Die meisten Fehler bei der Beschäftigung von Saisonkräften entstehen durch fehlende Übersicht. In der Hochsaison ist keine Zeit, manuell Stundenzettel auszuwerten, Urlaubstage nachzurechnen oder Personalakten zu pflegen.

MeinHandwerker-App bietet GaLaBau-Betrieben eine mobile Zeiterfassung, mit der Saisonkräfte ab Tag 1 per Smartphone ein- und ausstempeln. Die erfassten Stunden sind sofort im Verwaltungssystem sichtbar – kein Stundenzettel geht verloren, kein Monat wird vergessen. Alle Arbeitszeitnachweise lassen sich mit einem Klick exportieren – genau das, was Sie bei einer Prüfung durch den Zoll vorlegen müssen.

  • Mobile Zeiterfassung: Saisonkräfte stempeln direkt vom Smartphone ein – ohne Zettel
  • Urlaubsverwaltung: Anteilige Urlaubstage werden angezeigt und dokumentiert
  • Exportfunktion: Arbeitszeitnachweise auf Knopfdruck – prüfungssicher und DSGVO-konform
  • Eigene Mitarbeiterprofile: Auch für kurzfristig Beschäftigte – inkl. Vertragsart und Stundenlohn
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