Digitale Personalakte: Pflicht 2027 & Tipps fürs Handwerk

Digitale Personalakte im Handwerk: Pflicht ab 2027 & wie Sie jetzt vorbereitet sind

Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Arbeitgeber ihre Entgeltunterlagen elektronisch führen – auch Handwerksbetriebe. Erfahren Sie, was in die digitale Personalakte gehört, was rechtlich gilt und wie Sie die Umstellung ohne Stress meistern.

Was ist eine digitale Personalakte – und warum betrifft sie Ihren Betrieb?

Die digitale Personalakte ist die elektronische Form der klassischen Papierakte. Sie enthält alle relevanten Dokumente und Informationen, die ein Arbeitgeber über seine Mitarbeitenden führt: Arbeitsverträge, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise, Lohnabrechnungen, Krankmeldungen und Urlaubsanträge – alles gebündelt an einem Ort, digital abrufbar, sicher gespeichert.

Für viele Handwerksbetriebe ist das heute noch Realität: Ordner stapeln sich im Büroregal, Mitarbeiterdokumente liegen verteilt auf verschiedenen Rechnern, Verträge werden händisch gesucht. Was bei fünf Mitarbeitern noch irgendwie funktioniert, wird bei zehn oder zwanzig zur echten Belastung – und ab 2027 auch zum rechtlichen Problem.

Denn: Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet, ihre Entgeltunterlagen elektronisch zu führen (§ 8 BVV – Beitragsverfahrensverordnung). Das betrifft auch Ihren Handwerksbetrieb – unabhängig von Größe oder Branche.

Besonderheit im Handwerk: Anders als in Bürobetrieben arbeiten Ihre Mitarbeitenden oft auf wechselnden Baustellen, in Schichten oder als Saisonkräfte. Das macht eine lückenlose Dokumentation der Arbeitsverhältnisse besonders wichtig – und gleichzeitig besonders anfällig für Papierchaos.

Digitalisierung im Handwerk – die Zahlen sprechen für sich

2027
Pflicht zur elektronischen Führung von Entgeltunterlagen für alle Arbeitgeber in Deutschland (§ 8 BVV)
Beitragsverfahrensverordnung
85%
der Handwerksbetriebe bieten mindestens einen digitalen Service – bei der Personalverwaltung besteht aber noch Nachholbedarf
Bitkom-Studie 2025
72%
der Handwerksbetriebe fühlen sich zu beschäftigt, um Digitalisierungsthemen anzugehen
Bitkom-Studie 2025

Was gehört in die digitale Personalakte? Eine Übersicht für Handwerker

Eine vollständige digitale Personalakte enthält alle Dokumente, die im Laufe eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Im Handwerk kommen dabei typische Unterlagen dazu, die in anderen Branchen seltener vorkommen – Qualifikationsnachweise für Spezialtätigkeiten, Sicherheitseinweisungen oder Führerscheinkopien für Fahrten zur Baustelle.

Ab 2027 verpflichtend digital (§ 8 BVV):

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Sozialversicherungsnachweise
  • Unterlagen zu Lohnsteuer und Beitragsabführungen
  • Nachweise über Kurzarbeit oder Schlechtwettergeld

Empfohlen digital zu führen – kein Papierchaos mehr:

  • Arbeitsvertrag und alle Änderungsvereinbarungen
  • Zeugnisse, Qualifikationsnachweise, Führerscheinkopien
  • Krankmeldungen und ärztliche Bescheinigungen
  • Urlaubsanträge und genehmigte Urlaubsnachweise
  • Abmahnungen und Verwarnungen (mit Datum und Empfangsbestätigung)
  • Weiterbildungsnachweise und Schulungszertifikate
  • Sicherheitsunterweisungs-Nachweise (besonders relevant im Handwerk!)
  • Gefährdungsbeurteilungs-Teilnahmebescheinigungen
  • Notfallkontakte und persönliche Stammdaten

Was nicht in die Personalakte gehört: Private Informationen, Gesundheitszeugnisse ohne Bezug zur Tätigkeit, oder Dokumente, die nicht für das konkrete Arbeitsverhältnis relevant sind. Das fordern sowohl DSGVO als auch das Bundesdatenschutzgesetz.

DSGVO und digitale Personalakte: Was muss Ihr Handwerksbetrieb beachten?

Die digitale Personalakte enthält hochsensible personenbezogene Daten – und fällt damit klar in den Anwendungsbereich der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Viele Handwerksbetriebe scheuen den Schritt zur digitalen Personalakte aus Sorge vor Datenschutzrisiken. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Eine strukturierte digitale Akte schützt besser als der Ordner im Regal, auf den jede Bürokraft zugreifen kann.

Die wichtigsten DSGVO-Punkte für Handwerksbetriebe:

  • Zugriffskontrolle: Legen Sie fest, wer auf welche Dokumente zugreifen darf. Nur befugte Personen (z. B. Inhaber, Buchhaltung) sollten Einsicht haben – technisch abgebildet, nicht nur auf Zuruf geregelt.
  • Einsichtsrecht der Mitarbeitenden: Jeder Mitarbeiter hat das Recht, seine eigene Personalakte einzusehen (§ 83 BetrVG, Art. 15 DSGVO). Digitale Systeme machen das zum Kinderspiel: auf Knopfdruck ein Export.
  • Löschkonzept: Personaldaten dürfen nicht ewig gespeichert bleiben. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses gelten Aufbewahrungsfristen von in der Regel 3–10 Jahren, danach müssen Daten gelöscht werden.
  • Revisionssichere Archivierung: Dokumente dürfen nachträglich nicht veränderbar sein. Das fordern GoBD und BVV gleichermaßen.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Wenn ein externer Software-Anbieter Personaldaten verarbeitet, ist ein AVV laut DSGVO Pflicht. Achten Sie bei der Software-Auswahl darauf.

In 5 Schritten zur digitalen Personalakte: So geht’s im Handwerksbetrieb

Die Einführung einer digitalen Personalakte muss kein großes Projekt sein. Mit diesem Schritt-für-Schritt-Plan klappt die Umstellung auch im laufenden Betriebsalltag.

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Schritt 1: Bestandsaufnahme der Papierakten

Bevor Sie digitalisieren, schaffen Sie Klarheit: Welche Mitarbeiter haben Sie? Welche Dokumente existieren für wen? Erstellen Sie eine Liste aller Mitarbeitenden und der zugehörigen Unterlagen. Prüfen Sie gleichzeitig, welche Dokumente veraltet oder nicht mehr relevant sind – diese können vor der Digitalisierung aussortiert werden und sparen später Speicherplatz und Aufwand.

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Schritt 2: Dokumente einscannen und einheitlich benennen

Scannen Sie alle relevanten Papierdokumente ein – idealerweise mit einem Scanner, der durchsuchbare PDF-Dateien erzeugt (OCR-Funktion). Benennen Sie die Dateien einheitlich, z. B. nach dem Muster: NACHNAME_Vorname_Vertragsart_Datum.pdf. Eine konsequente Benennung spart beim späteren Suchen enorm viel Zeit.

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Schritt 3: DSGVO-konforme Software wählen und einrichten

Wählen Sie eine Software, die speziell für kleine und mittlere Betriebe geeignet ist: DSGVO-konform, mit Zugriffskontrolle, deutschen Servern und Auftragsverarbeitungsvertrag. Für Handwerksbetriebe ist es besonders sinnvoll, eine integrierte Lösung zu wählen, die auch Zeiterfassung, Urlaubsanträge und Krankmeldungen abdeckt – damit laufen alle relevanten Personaldaten an einem Ort zusammen.

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Schritt 4: Zugriffsrechte klar festlegen

Legen Sie technisch fest, wer welche Dokumente sehen darf. In der Regel gilt: Der Betriebsinhaber und die Buchhaltung erhalten vollen Zugriff. Meister oder Vorarbeiter sehen nur die Daten ihrer direkten Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden selbst haben Einsichtsrecht in ihre eigene Akte. Diese Rollenverteilung muss im System abgebildet sein – nicht nur mündlich vereinbart.

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Schritt 5: Mitarbeitende informieren und Prozesse etablieren

Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden transparent über die digitale Akte: Was wird erfasst? Wer hat Zugriff? Wie können sie ihre eigene Akte einsehen? Diese Kommunikation baut Vertrauen auf und ist laut DSGVO (Art. 13, Informationspflicht) auch rechtlich geboten. Legen Sie außerdem fest, wie neue Dokumente künftig in die Akte kommen – z. B. direkt nach Unterzeichnung eingescannt und hochgeladen.

Vorteile der digitalen Personalakte für Handwerksbetriebe

Sofort gefunden

Statt Ordner durchblättern: Dokument eingeben, Sekunden warten, fertig. Kein Suchen im Archiv mehr.

Rechtssicher ab 2027

Elektronische Führung von Entgeltunterlagen wird gesetzlich verpflichtend. Mit digitaler Akte sind Sie vorbereitet.

DSGVO-konform

Klare Zugriffsrechte, Löschfristen und revisionssichere Archivierung – sicherer als jeder Papierordner.

Alles an einem Ort

Verträge, Zeiterfassung, Urlaubsanträge, Krankmeldungen – wenn alles in einem System liegt, sparen Sie doppelte Datenpflege.

Auch mobil verfügbar

Ob im Büro oder auf der Baustelle: Berechtigte können auf wichtige Dokumente immer zugreifen.

Einsichtsrecht einfach

Das gesetzliche Einsichtsrecht der Mitarbeitenden lässt sich digital in Sekunden umsetzen – ohne Aktenschrank.

Wie MeinHandwerker-App bei der digitalen Personalakte hilft

Für Handwerksbetriebe, die nicht extra ein separates HR-System einführen wollen, kann eine integrierte Betriebssoftware die einfachste Lösung sein. In MeinHandwerker-App ist die Personalakte direkt eingebaut – kein zusätzliches Tool, keine doppelte Datenpflege.

Sie legen für jeden Mitarbeiter eine digitale Akte an und hinterlegen darin alle relevanten Dokumente: Verträge, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise, Führerscheinkopien. Gleichzeitig laufen Urlaubsanträge und Krankmeldungen direkt in der App – so haben Sie alle personalrelevanten Informationen an einem Ort, übersichtlich und jederzeit abrufbar.

Wer zusätzlich die integrierte Zeiterfassung nutzt, hat automatisch dokumentierte Arbeitszeiten je Mitarbeiter – ein weiterer Baustein für eine vollständige digitale Mitarbeiterakte, die auch einer Betriebsprüfung standhält. Auch das Thema neue Mitarbeiter richtig einarbeiten wird so zum strukturierten Prozess.

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