Warum die gesetzliche Rente für Handwerker nicht reicht
Thomas Berger ist Elektromeister, 52 Jahre alt, führt seit 20 Jahren seinen eigenen Betrieb. Kürzlich hat er erstmals seinen Renteninformationsbescheid wirklich gelesen – und war erschrocken. Trotz jahrelanger Beitragszahlungen: 680 Euro gesetzliche Rente im Monat. „Das reicht nicht mal für die Miete“, sagt er.
Thomas ist kein Einzelfall. Selbstständige Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und ein zulassungspflichtiges Gewerk betreiben, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – für mindestens 18 Jahre. Danach können sie sich befreien lassen. Das Problem: Wer den Antrag stellt und keine private Vorsorge aufbaut, steht im Ruhestand oft mit leeren Händen da.
Ein weiterer Irrtum hält sich hartnäckig: „Ich verkaufe den Betrieb, das reicht für die Rente.“ Laut Handwerk-Magazin ist der Marktwert eines Handwerksbetriebs meist deutlich kleiner als erwartet – besonders wenn keine geregelte Nachfolge existiert. Ohne zusätzliche Vorsorge entsteht eine gefährliche Rentenlücke.
Stand August 2026 werden diese Risiken noch drängender: Ab 2027 gilt das neue Altersvorsorge-Reformgesetz (AVRG), das neue Pflicht-Vorsorgeregelungen für bestimmte Selbstständige einführt. Wer jetzt handelt, ist besser vorbereitet.

