Was bedeutet Gewährleistung im Handwerk?
Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht des Handwerkers, für Mängel an seiner Arbeit einzustehen. Sie beginnt mit der Abnahme des Werkes und läuft je nach Vertragsgrundlage zwei bis fünf Jahre – unabhängig davon, ob ein offensichtlicher Fehler vorlag oder der Mangel erst Monate später sichtbar wurde.
Was viele Betriebe überrascht: Nach der Abnahme dreht sich die Beweislast. Jetzt muss der Handwerker nachweisen, dass sein Werk zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war – nicht der Auftraggeber. Wer keine ordentliche Dokumentation hat, gerät schnell in Beweisschwierigkeiten.
Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, ob der Vertrag nach BGB oder VOB geschlossen wurde. Die meisten Privataufträge laufen nach BGB, während Aufträge von Kommunen, öffentlichen Auftraggebern oder größeren Generalunternehmern häufig unter VOB/B fallen.

