Gewährleistungsfristen nie wieder verpassen
Markieren Sie einen Mangel als Gewährleistungsfall und hinterlegen Sie das Fristende – nach BGB (5 Jahre), VOB (4 Jahre) oder individuell. Rechtzeitig vor Ablauf erhalten die Verantwortlichen automatisch eine Erinnerung.
So behalten Sie auch bei dutzenden laufenden Projekten den Überblick über offene Gewährleistungspflichten – ohne manuelle Wiedervorlagen.
- BGB, VOB oder individuelle Frist hinterlegbar
- Automatische Erinnerungs-E-Mail vor Fristablauf
- Gewährleistungsfälle per Filter schnell finden

